HOME  |  REVIER  |  TOUREN  |  INTERAKTIV  |  ALBUM  |  KONTAKT

Motivation    Standpunkt    Rechtliches    Anmeldung    Sponsoren


Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung
Datenschutzerklärung

Definitionen

Zur besseren Lesbarkeit und vereinfachten Darstellung wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Angesprochen werden aber gleichwertig Damen und Herren.

Erfüllungsgehilfen: Tour-Guides, Einweiser, Organisationshelfer

Teilnehmer: jede teilnehmende natürliche Person

Teilnahmebedingungen

  1. Jeder Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr an der Tour, den Feiern und Nebenveranstaltungen teil.
  2. Jeder Teilnehmer ordert persönliche Leistungen (Übernachtung, Verköstigung etc.) in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung direkt bei dem jeweiligen Leistungsträger.
    1. Sollte die Buchung von persönlichen Leistungen durch den Teilnehmer beim Organisator oder einem Erfüllungsgehilfen abgegeben werden, so handelt der Organisator oder Erfüllungsgehilfe nur als Vermittler im Auftrag des Teilnehmers.
    2. Der Organisator oder Erfüllungsgehilfe wird die persönlichen Leistungen des Teilnehmers auf Namen und Rechnung des Teilnehmers beim jeweiligen Leistungsträger buchen.
    3. Diese Buchungsform wird nur auf Leistungen angewendet, bei denen der Organisationsablauf durch direkte Buchung gestört wäre oder bei denen eine gemeinsame Bestellungsabgabe beim Leistungsträger für die Anrechnung von Sonderkonditionen notwendig ist.
    4. Wird bei Gruppenbestellungen/-buchungen durch den Leistungsträger nur eine Sammelrechnung ausgestellt, so verzichtet  der Teilnehmer auf eine individuelle Einzelrechnung. Er kann jedoch Einsicht in die Sammelrechnung verlangen.
    5. Bei vermittelten Leistungen haftet der Organisator gegenüber dem Leistungsträger bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Deshalb wird in solchen Fällen eine Vorkasse erhoben, die der Organisator bis zur Rechnungsfälligkeit treuhändisch verwaltet. Eine Buchung durch den Teilnehmer wird erst mit Zahlung der geforderten Vorkasse gültig.
  3. Jeder Fahrer versichert, eine gültige Fahrerlaubnis für das von ihm benutzte Fahrzeug zu besitzen.
  4. Jeder Fahrer/Fahrzeughalter versichert, dass das benutzte Fahrzeug der StVO/StVZO entspricht.
  5. Ist der Fahrer nicht Halter des von ihm benutzten Fahrzeugs, so hat er die Teilnahmebedingungen, Haftungsbeschränkung und Datenschutzerklärung dem Halter zur Kenntnis zu bringen und unterzeichnen zu lassen.
  6. Jeder Fahrer ist für seine eigene Sicherheit und die seines Sozius verantwortlich, insbesondere ...
    1. ... die Einhaltung der StVO.
    2. ... einen der Strecke und Witterung angemessenen Fahrstil und Geschwindigkeit.
    3. ... einen für seine Fähigkeiten angemessenen Fahrstil.
    4. ... ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen.
  7. Jeder Teilnehmer/Fahrer/Fahrzeughalter übernimmt die vollständige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm/seinem Fahrzeug verursachten Schäden (Personen~, Sach~ und Folgeschäden). Er sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
  8. Unter den Teilnehmern gilt deutsches Recht.
  9. Überholmanöver und dichtes Auffahren in der Gruppe sind zu vermeiden.
  10. Fahrer, die langsamer fahren möchten, sollten den oder die nachfolgenden Fahrer mit eindeutigem Handzeichen vorbeiwinken.
  11. Zwischenstopps außerhalb der Tourplanung sind vor Fahrtbeginn mit dem Tour-Guide und der Gruppe abzusprechen.
  12. Muss dennoch aus wichtigem Grund gestoppt werden, ist dies mit Rechtsblinken anzuzeigen. Der Vorfahrer nimmt das Signal auf und gibt es nach vorne weiter, bis es den Tour-Guide erreicht hat, der dann die nächste sichere Haltemöglichkeit anfährt.
  13. Der Tour-Guide wird an Kreuzungen mit unklarem Streckenverlauf auf die restlichen Teilnehmer seiner Gruppe warten. Trotzdem bitte darauf achten, den Anschluss zu halten.
  14. Möchte ein Teilnehmer die fahrende Gruppe fotografieren, ist dies bitte vor Tourbeginn abzusprechen. Die restlichen Fahrer werden dem Fotografen an entsprechender Stelle einen Vorsprung gewähren.
  15. Jeder Teilnehmer erscheint mit voll getanktem Fahrzeug.
  16. Vergünstigungen, Rabatte oder Sponsoring-Vorteile werden zu gleichen Teilen an alle Teilnehmer weiter gegeben. Ggf. ist die Aufteilung von speziellen Vorteilen auf die teilnehmenden Motorräder/Fahrer oder auf eine bestimmte Gruppe beschränkt. Sollten sich bestimmte Vorteile (z.B. Sachsponsoring) nicht zu gleichen Teilen aufteilen lassen, so werden diese im Rahmen einer Verlosung unter den Teilnehmern vergeben.
  17. Die Teilnahmebedingungen, Datenschutzerklärung und Haftungsbeschränkung sind für alle Teilnehmer, incl. Erfüllungsgehilfen, Organisator und ggf. Fahrzeughalter, bindend.
  18. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer/Fahrzeughalter die Anerkennung der Teilnahmebedingungen, der Datenschutzerklärung und der Haftungsbeschränkung, auch für angehörige und unterhaltsberechtigte Personen, sowie die Richtigkeit der gemachten Angaben. Ohne Unterschrift ist keine Teilnahme möglich.

Haftungsbeschränkung

  1. Jeder Teilnehmer nimmt gemäß der Teilnahmebedingungen an der Veranstaltung teil. Eine zusätzliche Versicherung durch den Organisator besteht nicht.
  2. Es besteht  keine Haftung des Organisators für Leistungen, die durch Sponsoren oder durch fremdvermittelte Leistungsträger erbracht werden.
  3. Die Haftung des Organisators und der Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz beschränkt.
  4. Insbesondere haftet der Organisator nicht für die Qualität der Route und den Zustand der Strecke/Fahrbahn.
  5. Weder der Organisator noch seine Erfüllungsgehilfen haften für Schaden, die aufgrund Selbstüberschätzung, fahrerischen Unvermögens oder anderer verkehrs~ oder streckenbedingter Situationen entstehen.
  6. Der Organisator haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Aufgrund von höherer Gewalt oder Naturkatastrophen entstehen. Hierzu zählen auch aufgewendete Leistungen des Teilnehmers bei Ausfall der Veranstaltung aus einem vorbenanntem Grund.
  7. Kann ein Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat er keinen Anspruch auf Leistungsersatz oder Weitervermittlung der von ihm bestellten Leistungen.
  8. Bei starkem Regen oder Unwetter kann der Organisator oder seine Erfüllungsgehilfen die Route abändern oder verkürzen. Hieraus entsteht kein Schadenersatzanspruch.
  9. Im Falle eines Schadenereignisses ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich schadenmindernd zu verhalten.
  10. Wird gegen den Organisator oder einen seiner Erfüllungsgehilfen Klage erhoben, so gilt der Wohnort des Beklagten als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
  11. Ansprüche gegen den Organisator oder einen seiner Erfüllungsgehilfen müssen bis zum Abschluss der Veranstaltung angemeldet werden. Es wird insoweit ein Ausschluss der gesetzlichen Verjährungsfrist vereinbart.

Datenschutzerklärung

  1. Der Organisator erhebt persönliche Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
    1. Diese Daten werden auf elektronischen und dauerhaften Datenträgern gespeichert.
    2. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Kontaktdaten und Teilnahmeoptionen den Leistungsträgern übermittelt werden, sofern dies zur Erbringung der Leistung notwendig ist.
    3. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Kontaktdaten und Teilnahmeoptionen ausschließlich den Teilnehmern der Veranstaltung zwecks Kontaktaufnahme und Reiseabsprachen zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung dieser Teilnehmerliste erfolgt elektronisch (eMail) ohne besondere Verschlüsselung.
    4. Die anonymisierten Herkunftsangaben (ausschließlich: Land, Ort/Stadt) dürfen veröffentlicht und für eigene Werbezwecke weitergegeben werden (z.B.: CH-Chur, A-Salzburg, D-Köln).
    5. Eine weitere Veröffentlichung oder Weitergabe der Daten oder Teilen hiervon ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Daten an Sponsoren oder sonstige Werbetreibende weitergegeben.
    6. Den Teilnehmern ist es untersagt, die Kontaktliste oder Teile hiervon weiter zu geben, zu veröffentlichen oder zweckfremd zu verwenden. Es ist untersagt, Massenmailings oder Werbung an die in der Teilnehmerliste enthaltenen Kontaktdaten zu senden.
    7. Teilnehmer, die ihre eigene Teilnahme öffentlich bekannt geben wollen, haben hierzu im Forum die Gelegenheit.
  2. Während der Veranstaltung werden sowohl durch den Organisator als auch durch Teilnehmer und Gäste Bild-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt. Der Teilnehmer erklärt sich mit deren Veröffentlichung einverstanden. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Herausgabe des angefertigten Bild-, Video- oder Tonmaterials oder auf Schwärzung.

Salvatorische Klausel

Sollte eine hier aufgeführte Regelung nach geltendem Recht unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unbeeinflusst und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. An die Stelle der ungültigen Regelung tritt eine vergleichbare, rechtsgültige Regelung.

Anmerkung

Eigentlich wollte ich keine solchen Regelungen aufstellen. Jedoch ist mir von verschiedener Seite dazu geraten worden. Die Welt hat sich anscheinend weitergedreht und es reicht nicht mehr das normale Treu und Glauben. Deshalb habe ich mich in den Bedingungen verschiedener Tourveranstalter (privat und gewerblich) umgesehen und mich bei der Erstellung dieser Seite daran orientiert. Für 2007 wurden die Regelungen überarbeitet und ergänzt.





















Tour Initiator

Näheres zum Initiator der ESS-Tour erfährst du auf diesen Seiten unter dem Profilnamen -troy-.

Kooperation

Als Tourer 571 freue ich mich über den Kooperationspartner FJR-Tourer Deutschland.

Förderprojekt

Überschüsse aus Veranstaltungen fließen als Spende an die Tansaniahilfe Schlosser Stiftung 3-zum-Leben
freenetBIKER Sachsen      www.menne.org      Impressum