Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung
Definitionen
Zur besseren Lesbarkeit und vereinfachten Darstellung wird
ausschließlich die maskuline Form verwendet. Angesprochen werden aber
gleichwertig Damen und Herren.
Erfüllungsgehilfen: Tour-Guides, Einweiser
Teilnehmer: jede teilnehmende natürliche Person
Teilnahmebedingungen
- Jeder Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr
an der Tour, den Feiern und Nebenveranstaltungen teil.
- Jeder Teilnehmer ordert persönliche Leistungen (Übernachtung,
Verköstigung etc.) in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung direkt
bei dem jeweiligen Leistungsträger.
- Jeder Fahrer versichert, eine gültige Fahrerlaubnis für das von ihm
benutzte Fahrzeug zu besitzen.
- Jeder Fahrer/Fahrzeughalter versichert, dass das benutzte Fahrzeug
der StVO/StVZO entspricht.
- Ist der Fahrer nicht Halter des von ihm benutzten Fahrzeugs, so hat
er die Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung dem Halter zur
Kenntnis zu bringen und unterzeichnen zu lassen.
- Jeder Fahrer ist für seine eigene Sicherheit und die seines Sozius
verantwortlich, insbesondere ...
- ... die Einhaltung der StVO.
- ... einen der Strecke und Witterung angemessenen Fahrstil und
Geschwindigkeit.
- ... einen für seine Fähigkeiten angemessenen Fahrstil.
- ... ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen.
- Jeder Teilnehmer/Fahrer/Fahrzeughalter übernimmt die vollständige
straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm/seinem
Fahrzeug verursachten Schäden (Personen~, Sach~ und Folgeschäden). Er
sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
- Unter den Teilnehmern gilt deutsches Recht.
- Überholmanöver und dichtes Auffahren in der Gruppe sind zu
vermeiden.
- Fahrer, die langsamer fahren möchten, sollten den oder die
nachfolgenden Fahrer mit eindeutigem Handzeichen vorbeiwinken.
- Zwischenstopps außerhalb der Tourplanung sind vor Fahrtbeginn mit
dem Tour-Guide und der Gruppe abzusprechen.
- Muss dennoch aus wichtigem Grund gestoppt werden, ist dies mit
Rechtsblinken anzuzeigen. Der Vorfahrer nimmt das Signal auf und gibt
es nach vorne weiter, bis es den Tour-Guide erreicht hat, der dann die
nächste sichere Haltemöglichkeit anfährt.
- Der Tour-Guide wird an Kreuzungen mit unklarem Streckenverlauf auf
die restlichen Teilnehmer seiner Gruppe warten. Trotzdem bitte darauf
achten, den Anschluss zu halten.
- Möchte ein Teilnehmer die fahrende Gruppe fotografieren, ist dies
bitte vor Tourbeginn absprechen. Die restlichen Fahrer werden dem
Fotografen an entsprechender Stelle einen Vorsprung gewähren.
- Jeder Teilnehmer erscheint mit voll getanktem Fahrzeug.
- Vergünstigungen, Rabatte oder Sponsoring-Vorteile werden zu
gleichen Teilen an alle Teilnehmer weiter gegeben. Ggf. ist die
Aufteilung von speziellen Vorteilen auf die teilnehmenden
Motorräder/Fahrer beschränkt.
- Die Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung sind für alle
Teilnehmer, incl. Erfüllungsgehilfen, Organisator und ggf.
Fahrzeughalter, bindend.
- Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer/Fahrzeughalter die
Anerkennung der Teilnahmebedingungen und der Haftungsbeschränkung, auch
für angehörige und unterhaltsberechtigte Personen, sowie die
Richtigkeit der gemachten Angaben. Ohne Unterschrift
ist keine Teilnahme möglich.
Haftungsbeschränkung
- Jeder Teilnehmer nimmt gemäß der Teilnahmebedingungen an der
Veranstaltung teil. Eine zusätzliche Versicherung durch den Organisator
besteht nicht.
- Es besteht keine Haftung des Organisators für Leistungen, die
durch Sponsoren oder durch fremdvermittelte Leistungsträger erbracht
werden.
- Die Haftung des Organisators und der Erfüllungsgehilfen ist auf
Vorsatz beschränkt.
- Insbesondere haftet der Organisator nicht für die Qualität der
Route und den Zustand der Strecke/Fahrbahn.
- Weder der Organisator noch seine Erfüllungsgehilfen haften für
Schaden, die aufgrund Selbstüberschätzung, fahrerischen Unvermögens
oder anderer verkehrs~ oder streckenbedingter Situationen entstehen.
- Der Organisator haftet nicht für Schäden oder Verluste, die
Aufgrund von höherer Gewalt oder Naturkatastrophen entstehen. Hierzu
zählen auch aufgewendete Leistungen des Teilnehmers bei Ausfall der
Veranstaltung aus einem vorbenanntem Grund.
- Kann ein Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat
er keinen Anspruch auf Leistungsersatz oder Weitervermittlung der von
ihm bestellten Leistungen.
- Bei starkem Regen oder Unwetter kann der Organisator oder seine
Erfüllungsgehilfen die Route abändern oder verkürzen. Hieraus entsteht
kein Schadenersatzanspruch.
- Im Falle eines Schadenereignisses ist jeder Teilnehmer
verpflichtet, sich schadenmindernd zu verhalten.
- Wird gegen den Organisator oder einen seiner Erfüllungsgehilfen
Klage erhoben, so gilt der Wohnort des Beklagten als Gerichtsstand
vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
- Anspruche gegen den Organisator oder einen seiner
Erfüllungsgehilfen müssen bis zum Abschluss der Veranstaltung
angemeldet werden. Es wird insoweit ein Ausschluss der gesetzlichen
Verjährungsfrist vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine hier aufgeführte Regelung nach geltendem Recht unwirksam
sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unbeeinflusst und behalten
weiterhin ihre Gültigkeit. An die Stelle der ungültigen Regelung tritt
eine vergleichbare, rechtsgültige Regelung.
Anmerkung
Eigentlich wollte ich keine solchen Regelungen aufstellen. Jedoch ist
mir von verschiedener Seite dazu geraten worden. Die Welt hat sich
anscheinend weitergedreht und es reicht nicht mehr das normale Treu und
Glauben. Deshalb habe ich mich in den Bedingungen verschiedener
Tourveranstalter (privat und gewerblich) umgesehen und mich bei der
Erstellung dieser Seite daran orientiert.
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