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Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung

Definitionen

Zur besseren Lesbarkeit und vereinfachten Darstellung wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Angesprochen werden aber gleichwertig Damen und Herren.

Erfüllungsgehilfen: Tour-Guides, Einweiser

Teilnehmer: jede teilnehmende natürliche Person

Teilnahmebedingungen

  1. Jeder Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich und auf eigene Gefahr an der Tour, den Feiern und Nebenveranstaltungen teil.
  2. Jeder Teilnehmer ordert persönliche Leistungen (Übernachtung, Verköstigung etc.) in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung direkt bei dem jeweiligen Leistungsträger.
  3. Jeder Fahrer versichert, eine gültige Fahrerlaubnis für das von ihm benutzte Fahrzeug zu besitzen.
  4. Jeder Fahrer/Fahrzeughalter versichert, dass das benutzte Fahrzeug der StVO/StVZO entspricht.
  5. Ist der Fahrer nicht Halter des von ihm benutzten Fahrzeugs, so hat er die Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung dem Halter zur Kenntnis zu bringen und unterzeichnen zu lassen.
  6. Jeder Fahrer ist für seine eigene Sicherheit und die seines Sozius verantwortlich, insbesondere ...
    1. ... die Einhaltung der StVO.
    2. ... einen der Strecke und Witterung angemessenen Fahrstil und Geschwindigkeit.
    3. ... einen für seine Fähigkeiten angemessenen Fahrstil.
    4. ... ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen.
  7. Jeder Teilnehmer/Fahrer/Fahrzeughalter übernimmt die vollständige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm/seinem Fahrzeug verursachten Schäden (Personen~, Sach~ und Folgeschäden). Er sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz.
  8. Unter den Teilnehmern gilt deutsches Recht.
  9. Überholmanöver und dichtes Auffahren in der Gruppe sind zu vermeiden.
  10. Fahrer, die langsamer fahren möchten, sollten den oder die nachfolgenden Fahrer mit eindeutigem Handzeichen vorbeiwinken.
  11. Zwischenstopps außerhalb der Tourplanung sind vor Fahrtbeginn mit dem Tour-Guide und der Gruppe abzusprechen.
  12. Muss dennoch aus wichtigem Grund gestoppt werden, ist dies mit Rechtsblinken anzuzeigen. Der Vorfahrer nimmt das Signal auf und gibt es nach vorne weiter, bis es den Tour-Guide erreicht hat, der dann die nächste sichere Haltemöglichkeit anfährt.
  13. Der Tour-Guide wird an Kreuzungen mit unklarem Streckenverlauf auf die restlichen Teilnehmer seiner Gruppe warten. Trotzdem bitte darauf achten, den Anschluss zu halten.
  14. Möchte ein Teilnehmer die fahrende Gruppe fotografieren, ist dies bitte vor Tourbeginn absprechen. Die restlichen Fahrer werden dem Fotografen an entsprechender Stelle einen Vorsprung gewähren.
  15. Jeder Teilnehmer erscheint mit voll getanktem Fahrzeug.
  16. Vergünstigungen, Rabatte oder Sponsoring-Vorteile werden zu gleichen Teilen an alle Teilnehmer weiter gegeben. Ggf. ist die Aufteilung von speziellen Vorteilen auf die teilnehmenden Motorräder/Fahrer beschränkt.
  17. Die Teilnahmebedingungen und Haftungsbeschränkung sind für alle Teilnehmer, incl. Erfüllungsgehilfen, Organisator und ggf. Fahrzeughalter, bindend.
  18. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer/Fahrzeughalter die Anerkennung der Teilnahmebedingungen und der Haftungsbeschränkung, auch für angehörige und unterhaltsberechtigte Personen, sowie die Richtigkeit der gemachten Angaben. Ohne Unterschrift ist keine Teilnahme möglich.

Haftungsbeschränkung

  1. Jeder Teilnehmer nimmt gemäß der Teilnahmebedingungen an der Veranstaltung teil. Eine zusätzliche Versicherung durch den Organisator besteht nicht.
  2. Es besteht  keine Haftung des Organisators für Leistungen, die durch Sponsoren oder durch fremdvermittelte Leistungsträger erbracht werden.
  3. Die Haftung des Organisators und der Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz beschränkt.
  4. Insbesondere haftet der Organisator nicht für die Qualität der Route und den Zustand der Strecke/Fahrbahn.
  5. Weder der Organisator noch seine Erfüllungsgehilfen haften für Schaden, die aufgrund Selbstüberschätzung, fahrerischen Unvermögens oder anderer verkehrs~ oder streckenbedingter Situationen entstehen.
  6. Der Organisator haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Aufgrund von höherer Gewalt oder Naturkatastrophen entstehen. Hierzu zählen auch aufgewendete Leistungen des Teilnehmers bei Ausfall der Veranstaltung aus einem vorbenanntem Grund.
  7. Kann ein Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat er keinen Anspruch auf Leistungsersatz oder Weitervermittlung der von ihm bestellten Leistungen.
  8. Bei starkem Regen oder Unwetter kann der Organisator oder seine Erfüllungsgehilfen die Route abändern oder verkürzen. Hieraus entsteht kein Schadenersatzanspruch.
  9. Im Falle eines Schadenereignisses ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sich schadenmindernd zu verhalten.
  10. Wird gegen den Organisator oder einen seiner Erfüllungsgehilfen Klage erhoben, so gilt der Wohnort des Beklagten als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
  11. Anspruche gegen den Organisator oder einen seiner Erfüllungsgehilfen müssen bis zum Abschluss der Veranstaltung angemeldet werden. Es wird insoweit ein Ausschluss der gesetzlichen Verjährungsfrist vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine hier aufgeführte Regelung nach geltendem Recht unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unbeeinflusst und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. An die Stelle der ungültigen Regelung tritt eine vergleichbare, rechtsgültige Regelung.

Anmerkung

Eigentlich wollte ich keine solchen Regelungen aufstellen. Jedoch ist mir von verschiedener Seite dazu geraten worden. Die Welt hat sich anscheinend weitergedreht und es reicht nicht mehr das normale Treu und Glauben. Deshalb habe ich mich in den Bedingungen verschiedener Tourveranstalter (privat und gewerblich) umgesehen und mich bei der Erstellung dieser Seite daran orientiert.

Tour Initiator

Näheres zum Initiator der ESS-Tour erfährst du auf diesen Seiten unter dem Profilnamen -troy-.

Kooperation

Als Tourer 571 freue ich mich über den Kooperationspartner FJR-Tourer Deutschland.
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